Gleichstellungskommission
gemäß § 16 Grundordnung der UzK vom 30.03.2021
- Zur Beratung und Unterstützung der Universität und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags wird eine Gleichstellungskommission gewählt.
- Die Gleichstellungskommission wählt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Die Gleichstellungskommission setzt sich aus je einem weiblichen und einem männlichen Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen, der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung sowie der Studierenden zusammen.