Gleichstellungskommission

gemäß § 16 Grundordnung der UzK vom 30.03.2021

  • Zur Beratung und Unterstützung der Universität und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags wird eine Gleichstellungskommission gewählt.
  • Die Gleichstellungskommission wählt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Die Gleichstellungskommission setzt sich aus je einem weiblichen und einem männlichen Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen, der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung sowie der Studierenden zusammen.